Die Betreuung von Mandanten im notariellen Berich hat bei uns eine lange, erfolgreiche Tradition.
Rechtsanwalt Frenzel und Notar a.D. hat das Notaramt ab 1987 zunächst als Notariatsverwalter und dann als Notar von 1988 bis August 2019 ausgeübt. Sein Vorgänger in unserem Haus, Notar Geo. Daube, übte das Notaramt von 1932 bis 1992 aus.
Rechtsanwalt Heinze u. Rechtsanwalt Zeh wurden von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in 2018 und 2019 als Notare bestellt.
Die Notare führen, obwohl freiberuflich tätig, ein öffentliches Amt aus. Zu Ihren Tätigkeitsgebieten gehören Beurkundungen und Beglaubigungen.
Die Notare sind ähnlich wie ein Richter unparteilich tätig und vertreten keine Partei, sondern betreuen alle Beteiligten.
Folgende Tätigkeitsbereiche werden unter anderem von Notaren wahrgenommen:
Auch beglaubigen Notare Unterschriften und Dokumente.
Vorbereitend ist der Notar hierbei auch beratend tätig, um mit Ihnen den richtigen Inhalt der Urkunde zu finden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Notare Ulrich Heinze und Christian Zeh. Die Kanzlei verfügt über einen großen Erfahrungsschatz im Bereich der Notarsachen. Seit über 34 Jahren werden Mandanten im Bereich der Notarangelegenheiten optimal von uns betreut.