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Rechtsanwalt und Notar Christian Zeh

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

 

Jahrgang 1983, studierte  Rechtswissenschaften mit Begleitstudium im Europäischen Recht an der  Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Im Anschluss an das Erste  Staatsexamen mit Zusatzqualifikation als Europajurist (Univ. Würzburg)  absolvierte er das Referendariat am Landgericht Hanau. Nach dem Zweiten  Staatexamen und Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2011 arbeitete  Christian Zeh zunächst in einer bekannten Hanauer Kanzlei im Dezernat  Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Allgemeines Zivilrecht.
 


Im März 2013 stieß er zu uns und betreut seither die Bereiche  Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht. Ende 2015 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main das Recht verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen, nachdem er die theoretischen Prüfungen und die praktischen Tätigkeiten erfolgreich nachgewiesen hatte. Im Oktober 2016 erhielt er von der Rechtsanwaltskammer das Recht verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen und im Dezember 2016 wurde ihm die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund der nachgewiesenen Qualifikation  zuerkannt.

 

Im Juni 2019 wurde Christian Zeh nach erfolgreichem Abschluß der Notarprüfung vom Präsidenten des Oberlandesgerchts Frankfurt am Main zum Notar bestellt. Er war damit einer der jüngsten Notare im hiesigen Landgerichtsbezirk und setzt die lange Tradition der Bearbeitung von Notarangelegenheiten als Schwerpunkt in unserer Kanzlei fort..

 

Mit Christian Zeh können Sie auch in Englisch, Französisch und Spanisch korrespondieren.

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© Michael Frenzel, Langenselbold