Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Jahrgang 1983, studierte Rechtswissenschaften mit Begleitstudium im
Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen mit Zusatzqualifikation als Europajurist (Univ. Würzburg) absolvierte er
das Referendariat am Landgericht Hanau. Nach dem Zweiten Staatexamen und Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2011 arbeitete Christian Zeh zunächst in einer bekannten Hanauer Kanzlei im
Dezernat Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Allgemeines Zivilrecht.
Im März 2013 stieß er zu uns und betreut seither die Bereiche Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht. Ende 2015 wurde ihm von der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main das Recht verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen, nachdem er die theoretischen Prüfungen und die praktischen Tätigkeiten erfolgreich
nachgewiesen hatte. Im Oktober 2016 erhielt er von der Rechtsanwaltskammer das Recht verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen und im Dezember 2016 wurde ihm die Bezeichnung
Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund der nachgewiesenen Qualifikation zuerkannt.
Im Juni 2019 wurde Christian Zeh nach erfolgreichem Abschluß der Notarprüfung vom Präsidenten des Oberlandesgerchts Frankfurt am Main zum Notar bestellt. Er war damit einer der jüngsten Notare im hiesigen Landgerichtsbezirk und setzt die lange Tradition der Bearbeitung von Notarangelegenheiten als Schwerpunkt in unserer Kanzlei fort..
Mit Christian Zeh können Sie auch in Englisch, Französisch und Spanisch korrespondieren.